Wer an einer physischen oder psychischen Einschränkung leidet und Sozialleistungen bezieht, darf kein eigenes Vermögen besitzen. Eltern mit einem behinderten Kind, das auf Sozialleistungen angewiesen ist, können ihr Kind daher nur beschränkt erbrechtlich begünstigen. Es gilt den Nachlass besonders sorgfältig zu planen.
Unsere Juristinnen und Juristen berichten rechtzeitig und regelmässig über die relevante Themen und Fragen zum Schweizer Erbrecht.